Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für Informationsweitergaben richten sich innerhalb eines Strafverfahrens nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0). Ausserhalb von Strafverfahren gelangen die Regelungen des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG; LS 170.4) zur Anwendung.
Die entscheidende Frage lautet: Wer gibt gegenüber wem in welchem Verfahren und in welcher Funktion Auskunft? Von der Beantwortung dieser Frage hängt ab, welche gesetzlichen Vorschriften Anwendung finden.
